Bruttolohn - Nettolohn
Der Arbeitsvertrag legt im Normalfall lediglich den Bruttolohn fest. Vom Bruttolohn muss der Arbeitgeber Geldbeträge abführen, nämlich die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, die Beiträge zur Sozialversicherung, die Kirchensteuer (wenn der Arbeitnehmer Mitglied der Kirche ist).
Vom Lohn wird also der Anteil des Arbeitnehmers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abgezogen. Dieser beträgt 50 %. Die anderen 50 % trägt der Arbeitgeber. Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Der Arbeitgeber ist muss dem Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung zur Verfügung stellen, aus der dieser erkennen kann, welche Summen vom Bruttolohn abgezogen worden sind und wie sich der Lohn zusammensetzt.
Die Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung betragen etwa 20 Prozent des Bruttolohns.
Im Jahr 2008 zahlt der Arbeitnehmer zur Rentenversicherung 9,95 %, zur Pflegeversicherung 0,85 %, zur Arbeitslosenversicherung 2,1 % zur Krankenversicherung ca 7 %.
Der Arbeitnehmer ist darüber hinaus nicht verpflichtet, Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft zu zahlen Diese Beiträge muss allein der Arbeitgeber leisten. Die Höhe der Beiträge des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft berechnen sich aus der Gesamtbruttovergütung der Belegschaft und sind abhängig von unterschiedlichen Gefahrenklassen.
Vom Lohn werden Beiträge zur Sozialversicherung nur bis zu einer bestimmten Lohnhöhe abgezogen. Für den diese Grenze überschreitenden Betrag werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Diese Grenze wird Beitragsbemessungsgrenze genannt. Sie beträgt in der Rentenversicherung für die alten und neuen Bundesländer im Jahr 2009 5.400 EUR / 4.550 EUR pro Monat bzw. 64.800 EUR / 54.600 EUR pro Jahr. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze entsprechend für 2009 6.650 EUR / 5.600 EUR bzw. 79.800 EUR / 67.200 EUR
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung beträgt für 2009 bundeseinheitlich 3.675,00 EUR pro Monat bzw. 44.100 EUR pro Jahr.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung entspricht der für die allgemeine Rentenversicherung.
Holen Sie noch mehr aus Ihrem Nettogehalt heraus!
Finden Sie die günstigsten Versicherungen, die rentabelste Altersvorsorge oder die sicherste Kapitalbildung. Einfach das entsprechende Formular ausfüllen und absenden. Wünschen Sie eine unabhängige Beratung, so steht Ihnen einer unserer kompetenten und qualifizierten Makler in Ihrer Nähe zur Verfügung. Neben Unabhängigkeit bei unseren Vergleichen legen wir höchsten Wert auf Diskretion und die Sicherheit Ihrer Daten.
Hier finden Sie unsere Vergleichsrechner